Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Corona, Coronatestzelt, Anzünden, gemeinschädliche Sachbeschädigung
- RA Kotz
Anzünden Coronatestzelt - gemeinschädliche Sachbeschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Strafbarkeit der Zerstörung eines zum Betrieb einer Corona-Teststelle errichteten Zeltes Strafschärfende Berücksichtigung der Vollendung der Tat trotz Entdeckung durch Dritte
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das Anzünden eines Corona-Testzeltes - Gemeinschädliche Sachbeschädigung?
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 28.10.2021 - 5 Ds 57 Js 18536/21
- OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20
Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20; NStZ-RR 2021, 346). - BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22
Es darf dem Angeklagten nicht strafschärfend vorgehalten werden, wenn er sich nicht durch einen Dritten von der Fortsetzung seiner Tat hat abhalten lassen (BGH, NStZ-RR 2012, 169; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2002, 106). - BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22
Es darf dem Angeklagten nicht strafschärfend vorgehalten werden, wenn er sich nicht durch einen Dritten von der Fortsetzung seiner Tat hat abhalten lassen (BGH, NStZ-RR 2012, 169; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2002, 106). - BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22
Grundsätze der Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; keine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22
Vielmehr lassen die Ausführungen im Urteil deutlich erkennen, dass das Amtsgericht gerade der trotz des Einschreitens der Zeugin fortgesetzten Tatbegehung maßgebliche strafschärfende Bedeutung beigemessen hat, was sich schon daran zeigt, dass es diesen Gesichtspunkt noch vor den Tatfolgen wie etwa der Schadenshöhe als Straferschwerungsgrund angeführt und dadurch hervorgehoben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 6 StR 155/22).